der Jagdpächter die Schäden wieder behebt oder einen Entschädigungsbetrag an den Geschädigten zahlt , ist der Fall für die Ordnungsbehörde ...
Vergabe von Baugrundstücken V 1 Richtlinien über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Bergisch Gladbach Beschluß des Rates vom 22.09.1977, 26.06.1984 1. Zuständigkeiten 1.1 Nach § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW entscheidet der
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