Verspätung! Welche Ansprüche habe ich? Die Stadtverkehrsgesellschaft informiert: Einheitliche Kostenerstattung bei Verspätungen über 20 Minuten Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus u
Einheitliche Kostenerstattung bei Verspätungen über 20 Minuten Seit dem L Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus und gãhn ¡e¡ einerAbfahrûsverspätung von mehr als 20 Minuten und bei gleichzeitig fehlenden Fa
Die Kunden des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW künftig größere Erstattungsbeträge geltend machen. Diese und weitere Modernisierungen haben die Nahverkehrs-Gremien auf Landesebene sowie die Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) beschl
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