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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 · 53115 Bonn Datum und Ze chen bitte stets angeben 982-001-04.2019 Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-M
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