vierzehntägig vierwöchentl. Behältervolumen Abfuhr 60 Liter ...
Biotonne Die Sammlung organischer Abfälle erfolgt über die Biotonne. Diese wird in der Regel zweiwöchentlich abgefahren; in Problembereichen z. B. größere Wohnanlagen ist auch die wöchentliche Abholung möglich. Die Gebühr für die zweiwöchentliche Abholung 120 l Biotonne beträgt pauschal
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Absender: Firma: Ansprechpartner: Postfach 20 09 20 Telefon: 51439 Bergisch Gladbach Fax: E-Mail: Datum: Bestellung von Abfallbehältern und Erklärung zum betrieblichen Abfallaufkommen Angaben zum Betrieb Sitz der Betriebsstätte Straße, Hausnummer,
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zu
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzun
32 3 Freitag,21. Dezember 2018 - ! 4 &$ - 0,&-.$. & & & -,0J J& ,!J&, 3 -$&. % ! % 0 ., ! - & .- 7C 9;D5: 36435: $3@97?3C5=H79 4;D :C &% % . - -&0 GA@ A:3@@ -743DE;3@ 35: #3@E3E7@ J J0 #;C 5:7 2F? C;767@ AEE7D %3CE;@$F E:7C-EC37 :C ;@EC;EE FCA 7C?;9E LH8 FCA ! % &4 ;@ 67C %3C=F
NR. 297 - Samstag Sonntag, 19. 20. Dezember 2020 49 Der Bürgermeister XXII. NACHTRAGSSATZUNG zur Satzung über die Erhebung vonGebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7und 8der Gemeindeordnung für das Land NordrheinW
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
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