Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Baulasten Achtung: Die Abteilung Baulasten ist vorübergehend stark unterbesetzt. Es ist daher mindestens für das gesamte Jahr 2026 mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Ebenso können wir den Service der mündlichen Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zurzeit nicht anbieten. Wi
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