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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
T E X T T E I L BP Nr. 2168 - Odenthaler Straße Hauptstraße - Stand Offenlage A Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Mischgebiet MI Die nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe, nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein
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