Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.
Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen Stand: Aktualisierung vom 06. April 2020 Hinweise für Arbeitgeber Die Auswirkungen durch das neuartige Coronavirus in Deutschland sind noch nicht vorhersehbar. Uns alle trifft dabei eine große Verantwortung, durch die größtmögliche
Leider wurden zu dem Begriff keine Seiten gefunden.
Meinten Sie vielleicht arbeitszeitgesetz arbeitsschutz arbeitsschutzkleidung arbeitssicherheit arbeitsschwerpunkt?
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: