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X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erheb
folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr je Frontmeter Absätze 1 bis 3 beträgt jährlich: - in Reinigungsklasse S1 ...
Erschließungsbeitragssatzung 60.1 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bergisch Gladbach vom 25.07.1988 in der Fassung der II. Nachtragssatzung Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bek
Beiträge nach § 8 KAG 60.2 1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der III. Nachtragssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma
Friedhofssatzung 73.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XI. Nachtragssatzung Friedhofssatzung Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO in der Fas
1938 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2002 Auf Grund - des § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 und des § 12 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes vom 27. September 1994 BGBl. I S. 2705 nach Anhörung der beteiligten Kreis
folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr je Frontmeter Absätze 1 bis 3 beträgt jährlich: - in Reinigungsklasse ...
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
Beschluss am 05.05.2011 Baulandmanagement in Bergisch Gladbach Wohnbaulandkonzept 2011 Bericht und Empfehlungen Bergisch Gladbach Mai 2011 Stadt Bergisch Gladbach II-2 Stadtentwicklung | Kommunale Verkehrsplanung Stadt Bergisch
Die folgenden Bereiche der Stadtverwaltung werden künftig im Gustav-Lübbe-Haus, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach angesiedelt sein:Fachbereich 1 - Personal und Organisation außer IT-Abteilung und RatsbüroFachbereich 4 - Bildung, Kultur, Schule, Sport (Kernverwaltung; Stadtbücherei, VHS,
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