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NR. 297 - Samstag Sonntag, 19. 20. Dezember 2020 49 Der Bürgermeister XXII. NACHTRAGSSATZUNG zur Satzung über die Erhebung vonGebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7und 8der Gemeindeordnung für das Land NordrheinW
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Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Abfallgebührensatzung 70.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung in der Fassung der XXVI. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Die Abgabenbescheide vom 23.01.2015 berücksichtigen die Daten, die bis zum 12.12.2014 verarbeitet worden sind. Über die später bearbeiteten Änderungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine gesonderte Nachricht oder einen Änderungsbescheid. Der Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt seit dem
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