Marijampole Entstehung der Städtepartnerschaft und bisherige Aktivitäten Bereits seit Anfang der 80er Jahre bemühte sich die Stadt Bergisch Gladbach auf vielfältige Weise darum, freundschaftliche Verbindungen zu einer Stadt in einem Staat des Warschauer Paktes
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Durchführung des Rettungsdienstes 32.2 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Bergisch Gladbach über die Durchführung des Rettungsdienstes in der Fassung des I. Nachtrages Aufgrund des § 9 des Ges
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Volkshochschule 41.7 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben der Volkshochschule zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und den Gemeinden Kürten und Odenthal Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt Bergisc
Archivbenutzungssatzung 41.9 1 Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Stadtarchivs Bergisch Gladbach Archivbenutzungssatzung in der Fassung der IV. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrh
Gewährung von Zuschüssen 50.1 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen, die soziale Zwecke verfolgen I. Förderungswürdigkeit 1. Die Stadt Bergisch Gladbach fördert durch Gewährung von Zuschüssen gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine
Erschließungsbeitragssatzung 60.1 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bergisch Gladbach vom 25.07.1988 in der Fassung der II. Nachtragssatzung Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bek
Stellplatzablösesatzung 64.1 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 der Landesbauordnung Ste
Beiträge nach § 8 KAG 60.2 1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der III. Nachtragssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma
SchreibanBMFendgülti g.doc tagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. Erwin-Bälz-Str. 48 70597 Stuttgart Geschäftsstelle Tel: 0711 9335-896 Fax: 0711 9457074 e-mail: lv@tagesmuetter-bw.de www.tagesmuetter-bw.de Bankverbindung BW Bank St
Honorarordnung der Volkshochschule 41.21 1 Honorarordnung für die Volkshochschule Bergisch Gladbach Aufgrund des § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984 GV NW S. 475 hat der Rat
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