Elternbeiträge Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern Nach dem Kinderbildungsgesetz KiBiz werden für den Besuch einer Kindertagesstätte landeseinheitlich monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge erhoben bis zum 31.07.2006 . Seit 01.08.2006 gilt die Satzung der St
Annahmestation Birkerhof Hier können Sie Grünabfälle sowie Papier und Kartonagen abgeben. Zudem befindet sich oberhalb der Annahmestation die Kompostieranlage. Dort wird der Grünschnitt zu Kompost weiterverarbeitet, welchen Sie am Birkerhof als lose Schüttware erhalten könn
Vergangene Veranstaltungen Ausstellungseröffnung: Die Wut ist weiblich mit Impulsvortrag Am 24. November 2025 lädt der Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen um 16:30 Uhr zur Ausstellungseröffnung „Die Wut ist weiblich“ mit Impulsvortrag der Künstlerin Rosa Engel ein Veranstaltungsort: Krei
Die „Blaue Tonne“ Sie ist seit langem bekannt und bewährt: Die Papiertonne, die es in den Größen 240 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l gibt. Kleinere Behältergrößen haben sich nicht bewährt, da der Behälter nur vierwöchentlich geleert wird und gelegentlich anfallende größere Kartonagen sch
Abfallgebühren für gewerbliche Anfallstellen Gebühren und Entgelte für Gewerbebetriebe, Handel, Freiberufler, Verwaltungen usw. Alle Abfallerzeuger, die nicht zu den Haushalten zählen sogenannte sonstige Herkunftsbereiche , erhalten grundsätzlich separate Abfallbehälter, die zu eigenen
Termine Seite von 27 Seiten Dienstag, 18. April 2023 Seniorenkino zeigt „Das Leben ein Tanz“ Rubrik: Kino Datum: Dienstag, 18. April 2023 Zeit: 15 Uhr Gebäude: Cineplex Bensberg Ort: Schlossstr. 46 - 48, 51429 Bergisch Gladbach - Bensberg Di
Preise Welche Preisstufe wohin? Grundsätzlich gilt, dass Sie das gesamte Stadtgebiet von Bergisch Gladbach mit einem CityTicket der Preisstufe 1a befahren können. Sollten Sie nur maximal 4 Haltestellen fahren wollen, reicht ein Kurzstreckenticket aus. Nähere Informationen finde
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von
Der Bürgermeister IV. Nachtrag zur Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 GV NW S. 712 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 GV NW S. 687 und § 41 Abs. 1 B
XXIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Krankentransporte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergisch Gladbach Präambel Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für die Zone I des Straßenverzeichnisses 2. Im Bereich der Zone II ermäßigen sich die für den in Ziffer A 1 erfassten Bereich geltenden Gebühren um 15 %,
Entgeltordnung Abfallwirtschaftsbetrieb 71.2 Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung des V. Nachtrages vom 12.07.2017 Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen v
Kirmesstandgebührensatzung 72.2.2 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Kirmesveranstaltungen Kirmesstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
„Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Kunst und Kultur vernetzt“, so Klaßen. So wird die Ausstellung in der Volkshochschule zum Auftakt der Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Frauentages mehrere Generationen vereinen. „Ich freue mich sehr,
Das Programm beginnt mit einer Kuratorinnen-Führung am Donnerstag, 6. März 2025, von 18 bis 19 Uhr in der Villa Zanders. Museumsleiterin Dr. Ina Dinter wird durch die Ausstellung „Ruth Marten: All about Eve“ führen. Die US-amerikanische Künstlerin (*1949), überarbeitet seit 2003 alte Drucke und Foto
Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 können Menschen in ganz Deutschland Busse, Stadtbahnen und den Regionalverkehr für 9 Euro pro Monat nutzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 9-Euro-Ticket hat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg unter dem nachfolgenden Link für Sie zusammengestellt. Bezogen auf
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2021 auf € 28,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, steigen von bislang 12,00 EUR auf 14,00 EUR monatlich für das 1.
zurückgelegtem Kilometer.Der Ford Transit Transporter kostet 8,00 Euro (danach 1,90 Euro) plus 21 Cent pro Kilometer ...
jede weitere angefangene Stunde ab der 2. Stunde / 8,00 € Tagesmaximum Montag - Freitag - bleiben unverändert ...
Davon entfielen auf die TeilmärkteEigenheime 93,8 Millionen €Eigentumswohnungen 91,1 Millionen €unbebaute Grundstücke 24,4 Millionen €Renditeobjekte 56,9 Millionen €.Die Zahl der Kauffälle mit 1.217 Verträgen verzeichnete im Vergleich zu 2011 ein Plus von 10,2 % (1.104 Verträge). MarktentwicklungDur
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