Die Sammlung organischer Abfälle erfolgt über die Biotonne. Diese wird in der Regel zweiwöchentlich abgefahren; in Problembereichen (z. B. größere Wohnanlagen) ist auch die wöchentliche Abholung möglich. Die Gebühr für eine 120 l Biotonne beträgt pauschal 45,00 €, diejenige für eine 240 l Biotonne 87,00 € jährlich. Auch für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang, wenn nicht alle organischen Abfälle selbst auf dem Grundstück kompostiert werden. Die Eigenkompostierung muss a
Wunschtermin 48-Stunden Sperrmüll-Service Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach bietet Ihnen einen 48-Stunden Sperrmüll-Service an. Dieses Angebot beinhaltet, dass bis zu 3 m³ normaler Sperrmüll bei Ihnen vor der Haustür innerhalb kürzester Zeit abgeholt werden. Sie k
Telefonzeiten - Sperrmülltelefon 02202 14 3333 Mo - Fr Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Sperrmüllentsorgung Der schnellste Weg, kurzfristig und ohne wochenlange Zwischenlagerung im Haushalt Sperrmüll zu entsorg
Sonderleerung Den Auftrag zu Sonderleerungen können Sie uns nur schriftlich erteilen. Bitte beauftragen Sie die Sonderleerung oder Zusatzanfahrt unter Angabe Ihrer Anschrift Rechnungsempfänger , Behälterart, -größe und Standort. Sie können dies formlos per E - Mail oder Fax 02202 14-3330
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Entgeltordnung Abfallwirtschaftsbetrieb 71.2 Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung des V. Nachtrages vom 12.07.2017 Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen v
E R L Ä U T E R U N G E N Stand:01.08.2015 Ihr Kind besucht eine Tageseinrichtung für Kinder in Bergisch Gladbach. Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Achtes Buch VIII Kinder- und Jugendhilfe § 90 Absatz 1 und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz - KiBiz in
Kultur-Ticker Ausgabe 5 2016 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 29. April Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Mai-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. Redaktionsschluss für den Kultur-Ticker Juni 2016 ist am 20. Mai 2016. Der Newsletter a
Kultur-Ticker Ausgabe 1 2016 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 28. Dez. Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Januar-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2016. Redaktionsschluss für den Kultur-T
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