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B e k a n n t m a c h u n g Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern beigesetzt sind, ist abgelaufen. Die Gräber werden hiermit gemäß §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 6 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach Friedhofssatzung vom 19.12.2007 in
Der Bürgermeister Bekanntmachung Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern beigesetzt sind, ist abgelaufen. Die Gräber werden hiermit gemäß §§ 13 Abs. 3und 14 Abs. 6der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach Friedhofssatzung vom 19.12.2007 in der zz
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