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42 NR. 86 - Samstag Sonntag, 11. 12. April 2020 Bekanntmachung Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern bei-gesetzt sind, ist abgelaufen. Die Gräber werden hiermit gemäß §§ 13 Abs. 3und 14 Abs. 6der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach Friedhofss
Die Feuerwehr gibt deshalb diese zwölf Sicherheitstipps zum Martinsfeuer: 1) Vergessen Sie nicht, Ihr Martinsfeuer beim Ordnungsamt und der Kreisleitstelle anzumelden - Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist. 2) Verwenden Sie nur trock
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