Gladbacher aus Haushaltungen bis 2 m³ pro Monat: kostenfrei 30,00€ je weiterer m³ Mischabfall je 100 l: 10,00€ Holz ... imprägniert je Kubikmeter: 150,00€ Kofferraumladung 30,00€ Altöl: 0,75€ je l PKW-Altreifen mit ohne Felge ...
mit Anhänger pauschal pauschal pauschal 7,50 15,00 30,00 11 Annahme von Grünabfällen aus Haushaltungen bei Anlieferung ...
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
Entgeltordnung Abfallwirtschaftsbetrieb 71.2 Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung des V. Nachtrages vom 12.07.2017 Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen v
Kirmesstandgebührensatzung 72.2.2 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Kirmesveranstaltungen Kirmesstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die ergänzende Förderung zum Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz XXVIII 1 Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die ergänzende Förderung zum Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleist
E R L Ä U T E R U N G E N Stand:01.08.2015 Ihr Kind besucht eine Tageseinrichtung für Kinder in Bergisch Gladbach. Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Achtes Buch VIII Kinder- und Jugendhilfe § 90 Absatz 1 und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz - KiBiz in
den Wahlsonntag. Diese erhalten eine Pauschale von 30,00 Euro, wenn sie sich bereit erklären, spontan am Wahltag ... einzuspringen. Sollte es zu einem Einsatz kommen, entfallen die 30,00 Euro und das reguläre Erfrischungsgeld für die ausgeübte ...
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: