Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch SGB XII Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit besteht montags und donnerstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen z.B. zur Aufnahme von Neuanträgen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können
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