Gratulation und Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre alt sind oder 50 Jahre und länger verheiratet sind, werden von der Stadt Bergisch Gladbach geehrt. Folgende Richtlinien gelten für die Ehrungen: Altenehrungen bei Vollendung des 80. u
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