Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Langemarckweg Der Langemarckweg ist eine Verbindungsstraße zwischen der Paffrather Straße und der Reuterstraße. Er erhielt seinen Namen um 1935. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, als zur Förderung des Wohnungsbaues in Bergisch Gladbach neue Straßenzüge angelegt wurden. Die
Erläuterungen zu den Bildern der Bensberger NS-Bürgermeister in Raum 111 des Rathauses Bensberg Unter den in Raum 111 des Rathauses Bensberg aufgehängten Bildern Bensberger Bürgermeister befinden sich auch Aufnahmen von Männern, die in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 193
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst
V. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erheb
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von
Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW S. 666 SGV NRW 2023 , zuletzt geänd
Der Bürgermeister IV. Nachtrag zur Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 GV NW S. 712 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 GV NW S. 687 und § 41 Abs. 1 B
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
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