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Abbuchungstermin 15. August für Gewerbesteuer: Offene Forderungen werden fällig – Stundungsanträge bis Ende Juli möglich

Bereits kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Steuerabteilung der Stadt Bergisch Gladbach informiert, dass der Einzug der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das zweite Quartal (Stichtag 15. Mai) für alle Unternehmen im Stadtgebiet bis zum nächsten Fälligkeitstermin (15. August) aufgeschoben wird.

Außerdem wurden die Unternehmen aufgefordert, bis zum 31. Juli 2020 bei entsprechenden Umsatzeinbußen Anträge auf Anpassung/Reduzierung der Vorauszahlung für die verbleibenden Abbuchungstermine 15. August und 15. November 2020 zu stellen.

Ziel war es, Liquiditätsprobleme und Schwierigkeiten der Unternehmen in Bergisch Gladbach während der Corona-Krise abzumildern. Seitdem konnte eine Vielzahl an Stundungs- und Herabsetzungsanträgen abgearbeitet und deren Zahllast für das aktuelle Jahr verschoben bzw. reduziert werden.

Da der nächste Abbuchungstermin 15. August nun bevorsteht, möchte die Stadtverwaltung nochmals auf die besonderen Zahlungsbedingungen für das Jahr 2020 aufmerksam machen:

• Sämtliche noch offenen Gewerbesteuerforderungen – auch die aus dem zweiten Quartal 2020 - werden zum Stichtag 15.08.2020 abgebucht bzw. müssen bezahlt werden. Die fälligen Forderungen sind dem jeweils letzten Gewerbesteuerbescheid bzw. Stundungsbescheid zu entnehmen. Zu beachten ist aber, dass je nach bereits bezahlten Teilbeträgen oder gestundeten Forderungen die aktuell abzubuchenden Beträge abweichen können. Bei Unsicherheiten kann die tatsächliche Höhe der anstehenden Steuerzahlung bei der Stadtkasse abgefragt werden.

• Selbstverständlich können weiterhin unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Gewerbesteuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung offener Forderungen stellen. Die Gewerbesteuerpflichtigen werden aber dringend gebeten, diesen Antrag bis spätestens zum 31.07.2020 zu stellen, damit rechtzeitig vor dem o.g. Abbuchungstermin die Fälligkeiten für offene Forderungen verschoben werden können. Der Antrag ist auf der städtischen Internetseite zu finden: www.bergischgladbach.de/steuer

• Die Steuerabteilung möchte ebenfalls noch einmal auf die Möglichkeit der Vorauszahlungsanpassungen hinweisen. Stellen Unternehmen einen deutlichen Rückgang beim Gewerbeertrag fest, können sie die Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Dieser Antrag ist - wie auch ansonsten üblich - mit aussagekräftigen Unterlagen, z.B. einer betriebswirtschaftlichen Auswertung zu belegen. Den Vordruck dazu kann ebenfalls unter www.bergischgladbach.de/steuer im Internet heruntergeladen werden.

Hier können Sie die Vordrucke herunterladen.