Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Sonntags-Shopping

Das neue Ladenöffnungsgesetz NRWs hat die verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune auf elf reduziert. Wie in 2014 wurde auch in diesem Jahr die Herausforderung gemeistert, weniger der lukrative Verkaufssonntage auf die Zentren zu verteilen. Die erste Möglichkeit zum Sonntags-Shopping bestand am 22. März in Bensberg und der Stadtmitte. Die nächsten folgen am 3. Mai zum Maitreff in der Stadtmitte, am 10. Mai in Refrath anlässlich des Kirschblütenfestes und am 21. Juni in Bensberg zum Schloßstadtfest.

Durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) hat das Land festgesetzt, dass innerhalb einer Gemeinde insgesamt nicht mehr als elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr für das Öffnen der Läden freigegeben werden. Die jeweilige zuständige örtliche Ordnungsbehörde hat dazu eine "Behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen" zu fassen, die durch den Rat der Stadt zu beschließen ist.

Dieser Verordnung zufolge wurden für Bergisch Gladbach folgende verkaufsoffenen Sonntage festgelegt:

22.03. in Bensberg und der Stadtmitte
03.05. in der Stadtmitte
10.05. in Refrath
21.06. in Bensberg
05.07. in Schildgen
12.07. in Paffrath
13.09. in der Stadtmitte
27.09. in Bensberg
04.10. in Paffrath
29.11. in Refrath
13.12. in Bensberg und in der Stadtmitte

mehr Informationen