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Übernehmen

Einrichtung eines temporären Haltverbotes (für Umzüge, Anlieferungen o.ä.)

Antragsstellung

Onlineantrag auf Einrichtung eines temporären Haltverbotes (für Umzüge, Anlieferungen o.ä.)


Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Stadt selber kann keine Aufstellung oder Ausleihe der benötigten Verkehrszeichen als Dienstleistung vornehmen, so dass der Antragsteller hierfür z.B. ein Umzugsunternehmen oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung zusätzlich beauftragen muss. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 2 Wochen. Anträge mit zu kurzem Vorlauf können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Ohne Einhaltung dieser gerichtlich vorgegebene Vorlaufzeit kann die Ordnungsbehörde bei Falschparkern nicht tätig werden. Aus diesem Grund muss ein Aufstellprotokoll angefertigt werden.


Hinweis:
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages ist es Voraussetzung, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der Stadt Bergisch Gladbach im digitalen Verfahren LTC gespeichert und zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an anzuhörende Stellen und betroffene Dritte wie z.B. Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe o.ä. übermittelt. Die im Rahmen der Antragstellung erhobenen Daten werden nur für diese Zwecke genutzt (siehe auch Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO).

Gebühren

Neben einer Grundgebühr von 30 Euro wird ein Tagessatz von 1,50€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Muss die Maßnahmen verlängert werden, erhöht sich der Tagessatz auf 3 Euro pro Kalendertag.

Entfallen aufgrund der Maßnahme durch die Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallpauschale für die von der Stadt nicht vereinnamten Parkgebühren zu entrichten. Pro Stellplatz und Tag fallen so 8 Euro (Tarifzone I) bzw. 5 Euro (Tarifzone II) an.