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Wer klug ist, sorgt vor.

Aktuelles aus der Betreuungsbehörde

Vorsorgevollmacht - Vortrag mit Diskussion

Unter Leitung von Claudia Freudenberger von der Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach findet am 29.10.2024 in der Zeit von 14:30 bis 16:00 Uhr ein Vortrag mit Diskussion zum Thema "Vorsorgevollmacht" bei
Seniorenbegegnungsstätte ProTreff 
Schlossstr. 84
51429 Bergisch Gladbach statt.

„Wer entscheidet, wenn ich es selbst nicht mehr aufgrund einer Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls kann?“
Um selber entscheiden zu können, wer sich in so einem Fall um unsere Belange kümmert, brauchen wir im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht, denn für volljährige Personen gilt in allen persönlichen Angelegenheiten nicht automatisch die Vertretung durch den Ehegatten oder die Eltern oder Kinder.
Der Vortrag wird in das Thema einführen, wichtige Informationen zu der Formulierung und Rechtswirksamkeit einer Vollmacht geben. Für bestimmte Rechtsgeschäfte kann z.B. eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich werden.
Gegen eine Gebühr in Höhe von 10,-€ kann die Vollmacht bei Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses auch vor Ort öffentlich beglaubigt werden.“


Neu: Checklisten und Merkblätter für berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen

Mit der Novellierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 sind umfassende Veränderungen bzgl. der Anerkennung und formalen Registrierung beruflicher Betreuer*innen verbunden. Unsere Checklisten und Merkblätter sind ab sofort als Download verfügbar und geben Hilfestellung bei den notwendigen Vorbereitungen.  



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Beratungssprechstunde in den Räumen des Evangelischen Krankenhauses:

Die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach bietet in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach eine Beratungssprechstunde zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.

Die Sprechstunde findet an jedem 2. Dienstag (Start 13. Juli 2021) im Monat von 15 bis 16:30 Uhr in der Patientenbücherei im 6. Obergeschoss des Krankenhauses statt.


Vor Ort können auch Vorsorgevollmachten gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Gebühr in Höhe von 10 Euro beglaubigt werden.


https://www.evk.de/beitrag/sprechstunde-der-betreuungsstelle-im-evk