Wer klug ist, sorgt vor.
Aktuelles aus der Betreuungsbehörde
Neu: Checklisten und Merkblätter für berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen
Mit der Novellierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 sind umfassende Veränderungen bzgl. der Anerkennung und formalen Registrierung beruflicher Betreuer*innen verbunden. Unsere Checklisten und Merkblätter sind ab sofort als Download verfügbar und geben Hilfestellung bei den notwendigen Vorbereitungen.
Die Betreuungsbehörde auf dem Wochenmarkt in Refrath am Freitag, dem 10.07.2026
Die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach informiert am Freitag, dem 10.07.2026, in der Zeit von 9 Uhr – 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Refrath unter dem Motto „Wer klug ist, sorgt vor“ über die Erteilung von Vollmachten, das Betreuungsrecht und die Patientenverfügung.
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, entstehen eine Reihe von Fragen, zum Beispiel: Wer regelt ihre Vermögensangelegenheiten? Wer sorgt für ihre Unterbringung? Wer ist Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner von Ärzten und denkt über angemessene Therapien nach?
Sie sollten Vorsorge treffen, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten. Auch nahe Angehörige benötigen eine Vollmacht, um langfristig rechtlich relevante Entscheidungen treffen zu können.
Zu den genannten Themen erhalten Sie Informationen an dem Stand auf dem Wochenmarkt in Refrath.
Ein weiterer Informationstermin findet auf dem Wochenmarkt in der Stadtmitte am Mittwoch, dem 15.07.2026 statt.
Beratungssprechstunde in den Räumen des Evangelischen Krankenhauses:
Die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach bietet in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach eine Beratungssprechstunde zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.
Die Sprechstunde findet an jedem 2. Dienstag (Start 13. Juli 2021) im Monat von 15 bis 16:30 Uhr in der Patientenbücherei im 6. Obergeschoss des Krankenhauses statt.
Bei persönlicher Vorstelligkeit der vollmachterteilenden Person und gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses können vor Ort Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Gebühr in Höhe von 10 € pro Beglaubigung zu entrichten ist..
https://www.evk.de/veranstaltung/sprechstunde-der-betreuungsbehoerde