Wer klug ist, sorgt vor.
Aktuelles aus der Betreuungsbehörde
Neu: Checklisten und Merkblätter für berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen
Mit der Novellierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 sind umfassende Veränderungen bzgl. der Anerkennung und formalen Registrierung beruflicher Betreuer*innen verbunden. Unsere Checklisten und Merkblätter sind ab sofort als Download verfügbar und geben Hilfestellung bei den notwendigen Vorbereitungen.
Beratungssprechstunde in den Räumen des Evangelischen Krankenhauses:
Die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach bietet in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach eine Beratungssprechstunde zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Die Sprechstunde findet an jedem 2. Dienstag (Start 13. Juli 2021) im Monat von 15 bis 16:30 Uhr in der Patientenbücherei im 6. Obergeschoss des Krankenhauses statt. Vor Ort können auch Vorsorgevollmachten gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Gebühr von 10 Euro beglaubigt werden.
https://www.evk.de/beitrag/sprechstunde-der-betreuungsstelle-im-evk
Vorträge bei Caritasverband Rheinberg Begegnungsstätte "Mittendrin":
17.03.2022 - 14:30 - 16:00 Uhr zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"; Referent: Herr Seburschenich
31.03.2022 - 14:30 - 16:00 Uhr zum Thema "Patientenverfügung" ; Referentin: Frau Freudenberger
28.04.2022 - 14:30 - 16:00 Uhr zum Thema "Patientenverfügung"; Referentin: Frau Freudenberger
25.08.2022 - 14:30 - 16:00 Uhr zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"; Referenten: Herr Seburschenich, Herr Sturmberg
29.09.2022 - 14:30 - 16:00 Uhr zum Thema "Patientenverfügung"; Referentin: Frau Freudenberger
Online-Vortrag bei AWO Bildungswerk:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht - Vortrag und Diskussion
Do, 24.03.2022, 16:00 - 18:00 Uhr
(Unkostenbeitrag 5 €), online ZOOM-Link nach Anmeldung über die AWO
Referentin: Frau Freudenberger
Teilnahme an der Praxisbörse der Katholischen Fachhochschule
Die Betreuungsstelle Bergisch Gladbach ist am 25.03.2022 im Zeitraum von 09:00 - 13:00 Uhr als Kooperationspartner auf der Praxisbörse der Katholischen Fachhochschule in Köln vertreten.
Weitere Informationen unter: https://katho-nrw.de/fuer-die-praxis/angebote-fuer-die-praxis-fachbereich-sozialwesen-koeln
Die Betreuungsstelle informiert auf dem Wochenmarkt zu den Themen "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" am ....
Aufgrund der personellen Situation der Betreuungsstelle kann der Termin am Freitag, den 12.08.2022 auf dem Refrather Wochenmarkt leider nicht stattfinden.
Vortrag bei AWO Bildungswerk im Rahmen der Seniorenkulturwoche:
„Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht“ - Vortrag und Diskussion
Do, 15.09.2022, 10:00 - 11:30 Uhr, AWO Bildungswerk, Am Birkenbusch 59, 51469 Bergisch Gladbach
(Unkostenbeitrag 5 €), Anmeldung über die AWO
Referentin: Frau Freudenberger
Viele Menschen haben das Bedürfnis, Vorsorge zu treffen und ihre Belange für den Fall zu regeln, dass sie dies eines Tages nicht mehr alleine können. Dennoch fällt es oft schwer, den richtigen Zeitpunkt und die richtige Form zu finden. Dabei ist das Thema für alle Generationen von besonderer Bedeutung.
Ohne eine Vollmacht dürfen z.B. Kinder nicht für ihre alten Eltern oder Eltern für ihr volljähriges Kind handeln und auch Eheleute können im Falle eines Falles keine Entscheidungen füreinander treffen, wenn keine Vollmacht dazu besteht. Viele Menschen wissen dies nicht und sind häufig verärgert, wenn das Amtsgericht eingeschaltet werden muss.
Der Vortrag wird in das Thema einführen und Hilfestellung bei der Formulierung einer Vollmacht bieten.
Vortrag bei AWO Bildungswerk im Rahmen der Seniorenkulturwoche:
Patientenverfügung - Vortrag und Diskussion
Fr, 16.09.2022, 10:00 - 11:30 Uhr, AWO Bildungswerk, Am Birkenbusch 59, 51469 Bergisch Gladbach
(Unkostenbeitrag 5 €), Anmeldung über die AWO
Referentin: Frau Freudenberger
Für den Fall einer Erkrankung, bei der man womöglich seinen eigenen Willen selbst nicht mehr äußern kann, kann eine sogenannte Patientenverfügung eingesetzt werden. Eine solche schriftliche Willensbekundung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Sie ist dann anzuwenden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungs- oder einwilligungsfähig ist. Im Vortrag werden Inhalte, Form und Einsatzmöglichkeiten erklärt und besprochen.