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Grundsteuerreform - Hinweise und Informationen

Wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema Grundsteuerreform


Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Am 18. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Grundsteuerreform verabschiedet (sogenanntes Bundesmodell) und den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglicht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Das Land Nord­rhein-Westfalen (NRW) hat von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Damit gilt das Bundesmodell in NRW.  Eine landesrechtliche Abweichung besteht nur für die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Bergisch Gladbach und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was Bergisch Gladbach lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht.

Was war Inhalt der Reform?
Die Finanzämter haben in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies war ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig.

Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Stadt Bergisch Gladbach, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Bergisch Gladbach wird in einem letzten Schritt nur noch die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossenen Hebesätze anwenden, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Alle Hebesätze wurden für die Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.


Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als grundsteuerzahlende Person ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist. Die Gemeinden haben auf die Wertfeststellung als solche keinen Einfluss. Mit den jeweiligen Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Die Festlegung differenzierter Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke dient der Reduzierung von Wohnnebenkosten aus sozialpolitischen Gründen.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt ab.

Hat sich bei der Neubewertung herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar. Dabei wirkt dem allgemein zu beobachtenden Trend einer überdurchschnittlichen Wertentwicklung der Wohngrundstücke die Festlegung unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nicht-wohngrundstücke bewusst entgegen.

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen!

Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt Bergisch Gladbach nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.

Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.

Das Bundesministerium der Finanzen und das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen haben weitere Informationen und ein Erklär-Video für alle Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuerreform aufbereitet und auf den folgenden Internetseiten zur Verfügung gestellt:

Bundesministerium der Finanzen:
Die neue Grundsteuer - Fragen und Antworten

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal | Finanzverwaltung NRW

Rechtsgrundlage für die Bewertung des Grundeigentums
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer

Pressemitteilung der Stadt Bergisch Gladbach vom 27.09.2022 zum Thema Grundsteuerreform

Der Bund der Steuerzahler rät davon ab, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid, sprich gegen den Hebesatz einzulegen s.
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/was-tun-wenn-die-grundsteuer-erhoeht-wird/?cHash=604ade7e2457d4438a3f167331d73648

Letzte Aktualisierung: 18.02.2025

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