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Grundsteuer-Reform: Stadt Bergisch Gladbach ruft zur Abgabe der Erklärung auf – Wichtige Steuer für die Aufgabenerfüllung der Kommune

Ende Oktober 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Bergisch Gladbach appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Grund dafür sei, so die Richter, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt würden und damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen werde.

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) vom 26. November 2019 wurden die Vorgaben des Urteils im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt.

Die Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes erfordert eine umfassende Neubewertung aller sogenannter wirtschaftlichen Einheiten. Zu diesem Zweck werden die Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2022 erstmals festgestellt. Diese Werte finden dann für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 Anwendung.

Die Grundsteuer, eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen

Zur Grundsteuer führt Stadtkämmerer Thore Eggert aus: „Mit der Grundsteuer finanziert der städtische Haushalt unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Finanzierung über die Grundsteuer angewiesen. Sie stellt damit ein ganz wesentliche Finanzierungssäule im städtischen Haushalt dar.“

Wichtig ist dem Stadtkämmerer auch die Feststellung, dass die Stadt zwar die Grundsteuer erhebt, die Bewertung der Grundstücke aber beim Finanzamt vorgenommen wird: „Die Entscheidung zur Reform der Grundsteuer wurde nicht von der Stadt getroffen. Ansprechpartner ist hier auch grundsätzlich nicht die Stadt, sondern die Finanzverwaltung – sprich das örtlich zuständige Finanzamt.”

Alle wesentlichen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer auf den Internet-Seiten www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über diese Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.
Zudem sind Check-Listen und eine umfangreiche FAQ-Sammlung mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Bergisch Gladbach als zuständige Behörde ist unter der Rufnummer 02202 9342-1959 zu erreichen.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

• Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Stadt Bergisch Gladbach ist daran nicht beteiligt.
• Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
• Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden.
Grundstücke sind beispielsweise:
• unbebaute Grundstücke
• Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen)
• betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum)
• Im Zeitraum Mai/Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
• Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.

Möglichkeiten der Abgabe:

• Online mit ELSTER: www.elster.de
• Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
• Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Serviceangebote der Finanzverwaltung:

• Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
• Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
• Grundsteuer-Hotline unter 02202 9342-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
• Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Für das Jahr 2022 betragen die geplanten Steuereinnahmen von Grundsteuer A und B im Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach insgesamt rund 32 Millionen Euro. Das sind rund zehn Prozent der Gesamterträge.
2021 waren im Ist rund 7 Millionen Euro weniger Grundsteuern eingenommen worden. Damals galt noch ein anderer Hebesatz für die Grundsteuer B. Von 570 auf 731 Punkte war die Steuer ab 2022 erhöht worden.
Auch die Stadt Bergisch Gladbach hat zur Information der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Internet-Seite angelegt:
www.bergischgladbach.de/grundsteuerreform