Genehmigung (Anordnung) für die Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum/Absicherung von Arbeitsstellen gem. § 45 Abs. 6 StVO
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. Hoch-/ Tiefbauarbeiten, Baumfällarbeiten o.ä.) müssen die ausführenden Firmen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung (sogenannte Verkehrsrechtliche Anordnung) darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO über Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen (gesetzl. Gebührenrahmen 10,20 - 767,00€)
1. Genehmigung einer Arbeitsstelle
a) Verwaltungsgebühr (Grundgebühr) 25,00 €
b) zuzüglich Tagesgebühr (pro Kalendertag im genehmigten Zeitraum) 1,00 €
c) Dringlichkeitszuschlag (bei Antragsvorlauf weniger als 14 Tage) 25,00 €
d) bei besonders hohem Aufwand (z.B. Ortstermin, Besprechungen) zuzüglich 25,00 €
2. Verlängerung einer Genehmigung
a) Verwaltungsgebühr (Grundgebühr) 15,00€