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Vermietung von Ratssälen

Vermietung der Ratssäle in der Stadtmitte und Bensberg
Bild zu Vermietung von Ratssälen

Die Ratssäle in den Rathäusern Bensberg und der Stadtmitte und die übrigen Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden stehen dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach, seinen Ausschüssen und Fraktionen sowie der Stadtverwaltung für deren Belange kostenlos zur Verfügung. Soweit städtische Belange nicht beeinträchtigt werden, stellt die Stadt Bergisch Gladbach bei Gewährleistung einer sachgemäßen Benutzung ihre Räumlichkeiten den 

  • Parteien
  • Kirchengemeinden
  • Gewerkschaften
  • Vereinen, Sportverbänden
  • Wohlfahrtsverbänden
  • Jugendverbänden
  • sowie Einzelpersonen nach Maßgabe der Benutzungsrichtlinien und im Rahmen etwaiger erlassener Benutzungsvorschriften und der jeweiligen Belegungspläne zur Verfügung.

Gebühr/Kosten

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 21.08.2018

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