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Übernehmen

Herrenloses Fahrzeug

Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
Sollten Sie ein Auto sehen, das ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde, können Sie dies der Ordnungsbehörde melden.

Benötigt werden folgende Angaben:  
  • Standort des Fahrzeugs,
  • Fahrzeughersteller,
  • Typ,
  • Farbe des Fahrzeugs,
  • Kennzeichen (evtl. auf Umweltplakette)
  • Dauer der Behinderung.  

Die Meldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder persönlich unter Angabe des Melders erfolgen. Anonymen Hinweisen wird nicht nachgegangen.

Sollte die TÜV-Zulassung des KFZ überschritten sein, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2023

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