Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Genehmigung (Erlaubnis) für Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 StVO

Werden bei Veranstaltungen o.ä. öffentliche Flächen so in Anspruch genommen, dass sie nicht mehr dem normalen Verkehrs- oder Fortbewegungszweck dienen oder ist eine (Teil-)Sperrung von öffentlichen Flächen erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.

Darunter fallen z.B. folgende Veranstaltungen

  • Fest-/Traditionsumzüge
  • Radveranstaltungen
  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Trödelmärkte
  • Filmaufnahmen

Hinweis: Sollten Sie bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen wollen, informieren Sie sich bitte zusätzlich über den zu stellenden Antrag auf der Informationsseite für Gaststättenerlaubnisse.

Unterlagen

  • Formloser Antrag mit genauer Beschreibung der Veranstaltung und Angabe über die zeitlichen Dauer der beabsichtigten Straßennutzung
  • ggf. Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Pläne und Wegstreckendarstellungen.

Gebühren

Die Gebühren unterscheiden sich nach Art und Größe der Veranstaltung und liegen zwischen 25,00 und 250,00€.