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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
1 StEK Gronau Strategisches Entwicklungskonzept StEK Gronau2 Strategisches Entwicklungskonzept Gronau Impressum Auftraggeberin Stadt Bergisch Gladbach FB 6 Stadtplanung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Mitarbeit: Helge Mehrtens, Stephanie Kemper, Kamila Kozak, Vero
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