Sondernutzung von Verkehrsflächen: Werbung und Tiefbau Das Plakatieren oder Errichten von Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung, die zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gleiches gilt für das Absenken von Bordsteinen
Rechnungsadresse: Ansprechpartner: Telefon E-Mail: Antrag zur Sondernutzung Zutreffendes bitte ankreuzen: O Plakate an Laternenmasten O Banner an Geländern Zäunen O Dreieckständer Art und Name der Veranstaltung: Anzahl Plakate Banner Dreieckst
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 26 · 11. Juli 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
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