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Sondernutzung von Verkehrsflächen - Werbung, Bordsteinabsenkung und Tiefbau

Sondernutzung von Verkehrsflächen: Werbung und Tiefbau Das Plakatieren oder Errichten von Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung, die zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gleiches gilt für das Absenken von Bordsteinen