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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
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