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Generell gilt: • Wurzelbereich gleich Kronentraufe plus 1,50 m. • Keine Verunreinigung des Bodens z.B. mit Öl, Chemikalien oder Zementwasser. • Keine Verdichtung des Bodens im Kronentraufbereich von Bäumen z.B. durch Befahren oder Abstellen von Maschinen, Fahrzeugen, Baustelleneinrichtung oder B
Inhalt 1. Anlass und Begriffsdefinition .............................................................................. 2 1.1 Anlass ............................................................................................................................. 2 1.2 Begriffsdefinitionen ...........
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