Friedhofsverwaltung Aktueller Hinweis: Aufgrund von notwendigen Arbeiten, sind die Toiletten in der Trauerhalle auf dem Friedhof in Herkenrath derzeit nicht nutzbar. Aktueller Hinweis: Aufgrund der anstehenden Frostperiode, werden die Wasserstellen auf den städtischen Friedhöfen ab dem
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Friedhofssatzung 73.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XI. Nachtragssatzung Friedhofssatzung Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO in der Fas
E-Mail: friedhof@stadt-gl.de Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister FB 8 67 StadtGrün - Friedhofsverwaltung Postfach 20 29 20 51439 Bergisch Gladbach Anzeige zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen gemäß der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bergisch Gladbach
Leider wurden zu dem Begriff keine Seiten gefunden.
Meinten Sie vielleicht ideengeber?
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: