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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
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Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Datum 28.10.2015 Ausschussbetreuender Fachbereich VVII-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Schriftführung Franziska Wilbert Telefon-Nr. 02202-141290 Niederschrift Flächennutzungsplanausschuss Sitzung am Mittwoch, 23.09.2015 Sitzung
Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 BaugesetzbuchImpressum Auftraggeber Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner Wibke
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