Aktueller Hinweis Pressemitteilungen zu den geänderten Steuerbescheiden vom 10.07.2026 aufgrund der Hebesatzerhöhung: 15.06.2026 - Anpassung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer – Rückwirkende Jahressteuerbescheide werden im Juli versandt 08.07.2026 - Stadt Bergisch Gladbach informiert
Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW S. 666 SGV NRW 2023 , zuletzt geänd
Zweitwohnungsteuersatzung 21.5 1 Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Zweitwohnungsteuersatzung Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekann
Der Bürgermeister IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV. NW. 1994 S. 666 ff. , zuletzt geänder
NR. 237 - Samstag Sonntag, 12. 13. Oktober 2019 43 Zwangsversteigerung am Donnerstag, dem 31. Oktober 2019, 09.00 Uhr im Amtsgericht Bergisch Gladbach-Bensberg, Schloßstr.21, Saal A102: Anschrift: Beethovenstrasse 41 im Bergisch Gladbacher Ortsteil Frankenfort. Bei der in Blatt 4161 eingetragenen W
NR. 147 - Samstag Sonntag, 27. 28. Juni 2020 45 Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Wettbürosteuersatzung Aufgrund der §§ 7und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GVNRW S. 666 SGVNRW 2
Vergnügungssteuersatzung 21.12 1 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung in der Fassung der II. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordr
„Angesichts der angespannten finanziellen Situation sieht sich die Stadt Bergisch Gladbach – wie zahlreiche andere Kommunen – gezwungen, ihre Einnahmen zu überprüfen und anzupassen. Steigende Kosten, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben sowie notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung
Der Rat der Stadt hat am 24. März 2026 beschlossen, die Hebesätze um jeweils 25 Punkte zu erhöhen. „Nach der Veröffentlichung der neuen Hebesatzsatzung im Amtsblatt am 2. April 2026 werden die entsprechenden Änderungsbescheide im Juli verschickt. Die Bescheide gelten rückwirkend für das Jahr 2026“,
ist jedoch besonders nach der Zustellung der ersten Steuerbescheide bzw. der Gebührenbescheide sehr groß. Um die Abwicklung ...
Fakt ist, dass die Möglichkeit der Differenzierung der Hebesätze im Jahr 2025 vom Land NRW den Kommunen eröffnet wurde und deshalb auch Bergisch Gladbach nach Ratsbeschluss seitdem unterschiedliche Hebesätze für Wohnimmobilien (598 Prozentpunkte) und für Nicht-Wohngebäude sowie unbebaute Grundstücke
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
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