Wochenmarkt, Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte
Ortsrecht Hier finden Sie die örtliche Gesetzessammlung der Stadt Bergisch Gladbach als PDF-Dateien. 1 - Allgemeine Verwaltung 10.1 Hauptsatzung 10.11 Zuständigkeitsordnung 10.2 Geschäftsordnung 10.3 Vergabeordnung für die Vergabe von Leistungs- und Lieferaufträgen d
Öffentliche Bekanntmachungen Alle Veröffentlichungen ab 13. Oktober 2014 als PDF Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bergisch Gladbach aus dem Jahr 2014 ab 13.10.2014 als PDF. Alle Texte sind in den Regionalteilen der Bergischen Landeszeitung und des Kölner Stadt-A
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Wochenmärkte, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und sonstige Märkte Marktstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV. NW. S. 6
I. Nachtragssatzung zur Marktsatzung für die Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NW. S. 666 , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 GV. NRW. S. 878 u
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der
Marktsatzung 72.1 Marktsatzung für die Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der I. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NW. S. 666 , zuletzt geändert durch Artikel 1
Marktstandgebührensatzung 72.2.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Wochenmärkte, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und sonstige Märkte Marktstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das La
Kirmesstandgebührensatzung 72.2.2 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung von Standgebühren für Kirmesveranstaltungen Kirmesstandgebührensatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Stadt Bergisch Gladbach. Die Stadt bezahlt die Standgebühr, ehrenamtliche Organisatoren sorgen dafür, dass der ...
Merkblatt für Festsetzungen nach §69 GewO Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Messen und Ausstellungen werden festgesetzt. Für eine Festsetzung sind mindestens 12 Stände notwendig. Jede Festsetzung ist spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsdatum zu beantragen. Die 14-tägige Fri
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