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Merkblatt Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen? Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten, ist zunächst gemäß § 14 der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung ein Kanalanschlussschein eine Zustimmung z
Der Bürgermeister I. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntm
Merkblatt Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen? Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten, ist zunächst gemäß § 14 der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine sogenannte Zustimmung Entw
NR. 295 - Freitag, 20. Dezember 2019 35 III. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8und 9der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
BEKANNTMACHUNG Auf Antrag kann die Stadt zulassen, dass zwei oder mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlussleitung entwässert werden. Der Antrag wird insbesondere unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 3 LWG NRW dannabgelehnt,wenndieLeitungs-,Benutzungs-undUnterhaltungsre
BEKANNTMACHUNG Der Bürgermeister VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassun
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 1. Jahrgang · Nummer 33 · 21. Dezember 2023 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Entwässerung der Grundstücke 66.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung in der Fassung der VII. Nachtragssatzung. Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
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