Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).
Fachdienst Beistandschaft Beratung, Unterhalt, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachdienstes Beistandschaften st
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gemeinsame Sorge auszuüben. Diese kann durch Abgabe einer Sorgeerklärungen oder durch gerichtliche Entscheidungen erfolgen. Mit ...
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