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Straßenreinigungssatzung Enthält die Zuordnung aller Straßen zur Reinigungsklasse für Sommerreinigung und Winterdienst. Entgeltordnung ...
X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erheb
je Frontmeter Absätze 1 bis 3 beträgt jährlich: - in Reinigungsklasse S1: 1,12 Euro - in Reinigungsklasse W1: 3,12 Euro ... in Reinigungsklasse W2: 1,36 Euro - in Reinigungsklasse W3: 2,00 Euro - in Reinigungsklasse W4: 0,24 Euro ... in Reinigungsklasse I 1: 62,34 Euro - in Reinigungsklasse I 2: 26,31 Euro § 2 Aus dem Straßenverzeichnis zur ...
Frontmeter Absätze 1 bis 3 beträgt jährlich: - in Reinigungsklasse S1: 1,59 Euro - in Reinigungsklasse W1: 2,60 Euro ... - in Reinigungsklasse W2: 2,25 Euro - in Reinigungsklasse W3: 1,01 Euro - in Reinigungsklasse W4: 0,66 Euro ... - in Reinigungsklasse I 1: 42,52 Euro - in Reinigungsklasse I 2: 15,71 Euro § 2 Neu in die Satzung eingefügt ...
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebu
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die S
34 # Freitag,21. Dezember 2018 $ ! Gut gefüllt ist das Lager bei der Boddenberg &Eichler KartoffelhandelsGmbH. Inhaber Bernhard Eichler und sein Sohn Lukas zeigen die Halle in Bergisch GladbachHand, in der laufend neue Kartoffel-Lieferungen ankommen, in verbrauchergerechten Mengen abgepackt und
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische Unterkünfte für Flüchtlinge, Aussiedler,Obdachlose und Nichtsesshafte Aufgrund der §§ 7und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV.NW. S. 666, SGV.N
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