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Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauBG 61.6 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts vom 31.08.2017 Bergisch Gladbach - Gohrsmühle Aufgrund des § 25 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch Ba
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Meinten Sie vielleicht rückwirkend rückstände mitwirkenden rückblickend rückhaltungen?
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