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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen Finanzielle Förderung, Darlehen und Steuererleichterungen Vorwort Die Bewahrung unseres historisch-kulturellen Erbes: unser Auftrag und unsere Verpflichtung zugleich. Fünf Welterbestätten, rund 82.000 Baudenkmäler und rund 6.100 Bodendenkmäle
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