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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
STRATEGISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT GRONAU 10 MASSNAHMENSTECKBRIEFE GRONAUS MITEINANDER WIRD GESTÄRKT GRONAUS GRÜN WIRD NUTZBAR FÜR ALLE AUFWERTUNG FREIFLÄCHEN AM REGENRÜCKHALTEBECKEN 1 Verbindung Richtung Zanders Innenstadt Regenbecken Kleingartenanlage Am Rodenbach Refrather Weg Am Rodenb
1 StEK Gronau Strategisches Entwicklungskonzept StEK Gronau2 Strategisches Entwicklungskonzept Gronau Impressum Auftraggeberin Stadt Bergisch Gladbach FB 6 Stadtplanung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Mitarbeit: Helge Mehrtens, Stephanie Kemper, Kamila Kozak, Vero
1 StEK Gronau Strategisches Entwicklungskonzept StEK Gronau2 Strategisches Entwicklungskonzept Gronau Impressum Auftraggeberin Stadt Bergisch Gladbach FB 6 Stadtplanung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Mitarbeit: Helge Mehrtens, Stephanie Kemper, Kamila Kozak, Veroni
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