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Lichtimmission

Lichtimmissionen Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft

Anwohnerbeteiligung Straßenbeleuchtung

abweichen, werden von der Stadt überprüft, ob die Umsetzung lichttechnisch und kostenneutral möglich ist. Mehrkosten müssten ggf ...