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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
1 Mai 2008 s t ä d t e b a u l i c h e s M e m o r a n d u m stadt :gestalten Bergisch Gladbach2 präambel3 Bergisch Gladbach stärkt den Landkreis und die Region Bergisch Gladbach ist mit einer Bevölkerung von 110.000 Menschen - nach Köln, Bonn und Leverkusen - die viertgrößte Stadt in der Region
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