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Lichtimmission

Lichtimmissionen Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft

06 Sachkundige

durchgeführt und bescheinigt werden. Auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein ...