Gewässerschutz Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet obliegt dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Wasserbehörde. Sie entscheidet ob und in welchem Umfang in den Wasserhaushalt eingegriffen werden darf. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an den Wasserve
HOCHWASSER VERSTEHEN, ERKENNEN, HANDELN!Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen Broschürenbestellung Anschrift: Umweltbundesamt c o GVP Postfach 30 03 61 | 53183 Bonn Service-Telefon: 0340 2103-6688 Service-Fax: 0340 2104-6688 E-Mail: uba@broschuerenversand.de Internet: www.umweltbundesamt.de INHA
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