Jugendhilfe im Strafverfahren JuHiS Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Fachbereich Jugend und Soziales. Sie ist ein pädagogischer Fachdienst des Jugendamts. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende 14 bis 20 Jahre , di
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