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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Freiraumkonzept Auftraggeber: II-2 Stadtentwicklung | Kommunale Verkehrsplanung Bearbeitung: Dipl.-Ing.agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing.agr. Dr. Dorothea Heyder, Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig Gesellsc
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