Verbot für das Aufstellen von offenen Grablichtern und Grabkerzen aus. Aktueller Hinweis: Aufgrund von notwendigen Arbeiten ...
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Im Begräbniswald wurde bisher das Aufstellen von brennenden Grablaternen auf dem sogenannten, asphaltierten überdachten Trauerplatz geduldet. Dies ist ab sofort ebenfalls zu unterlassen. Die Friedhofsgärtner kontrollieren – so weit möglich - täglich das Gelände der Friedhöfe und sammeln entsprechend
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