genommen hat. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren werden 30 Tage nach Zugang des Gebührenbescheides ...
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ausüben lässt. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenpfl icht Die Gebührenpfl ...
Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
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ausüben lässt. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht ...
ausüben lässt. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Entstehen der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
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